Tarife und Konditionen

Psychotherapeutische Angebote von Filip Pavlinec Waber

Konditionen für Psychotherapie von Filip Pavlinec, Psychotherapeut SBAP

Grundversicherung

Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut werde ich seit dem 1.10.2022 von der Grundversicherung anerkannt. Die Tarife sind vorgegeben und sind in der ganzen Schweiz einheitlich. Einzeltherapien sind auf 75 Minuten beschränkt, Paartherapien auf 90 Minuten.

ZSR Nr.:  1971432

Für eine Kostenübernahme braucht es eine Anordnung. Diese stellt Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin aus. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen. Es ist die vorgegebene «Anordnung für psychologische Psychotherapie» zu benutzen. Gerne schicke ich Ihnen diese per E-Mail zu.

Für eine Paartherapie brauchen beide Partner eine eigene Anordnung für Psychotherapie.

Die Grundversicherung bezahlt die psychologische Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung (d.h., erst muss Ihre Franchise
aufgebraucht sein, danach bleibt der Selbstbehalt von 10% bestehen). Eine Reduktion der Franchise aufs Minimum (300.-) ist deshalb empfehlenswert.

Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie durch den/die anordnende/n ÄrztIn erneuert werden. Eine Krisenintervention kann jeder
Facharzt anordnen und dauert maximal 10 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n PsychiaterIn. Sie werden für ein Aufgebot kontaktiert.

Selbstzahler

Der Tarif beträgt 200.- pro 60 Min. (für Normalverdiener gilt ein Tarif von 180.-/60 Min.).

Kurze Kontakte ausserhalb der Sitzung per Telefon oder E-Mail werden folgendermassen verrechnet: 

Administratives (z.B. Abmachung von Terminen) wird nicht verrechnet.

Kontakte mit Beratungscharakter, die ca. 5 Minuten oder länger dauern, werden mit dem üblichen Ansatz von 200.- pro 60 Minuten verrechnet. Bei E-Mails beinhaltet dies die Zeit, die ich einerseits zum Lesen, andererseits zum Verfassen von E-Mails brauche.

Zusatzversicherung

Da ich seit dem 1.10.2022 bei der Grundversicherung anerkannt bin, lehnen die meisten Zusatzversicherung eine Kostenübernahme ab.

Paartherapie wird zudem nur von wenigen Zusatzversicherungen übernommen.

Abmeldung von Sitzungen

Eine Abmeldung ist kostenlos, wenn sie mindestens 24h zum Voraus bekannt gegeben wird (Wochenenden sind in der Frist nicht eingerechnet – Ein Termin am Montag 08h muss also spätestens am Freitag 08h abgemeldet werden). Werden Sitzungen wiederholt eher kurzfristig abgesagt, kann diese Frist auf 48h (oder mehr) heraufgesetzt werden.

Wird ein Paargespräch kurzfristig abgemeldet, weil einer der Partner verhindert ist, wird im Normalfall ein Einzelgespräch mit dem anderen Partner durchgeführt und nicht der ganze Termin abgesagt (gut begründete Ausnahmen sind in Absprache mit mir jederzeit möglich).

Kurzfristige Abmeldungen müssen über meine Handynummer 078 716 71 43 erfolgen, da sie mich sonst oft nicht rechtzeitig erreichen. Abmeldungen, die am Vortag gemacht werden, können auch auf meine Praxis-Mailadresse erfolgen (info(at)paarinstitut.ch) oder auf meine private Telefonnummer (033 534 02 88) – es genügt eine kurze Nachricht auf den Telefonbeantworter. 

Abgemachte Sitzungen, die zu kurzfristig oder gar nicht abgemeldet wurden, werden folgendermassen in Rechnung gestellt:

Sitzungen, für die 75 Min. eingeplant waren: 200.-

Sitzungen, für die 90 Min. eingeplant war: 240.-

Für Einzelsitzungen werden normalerweise 75 Min. eingerechnet, für Paarsitzungen 90 Min. Verpasste Sitzungen können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.

Durchführung einer Therapiesitzung bei leichter Krankheit («Erkältung»)

Manchmal ist der Therapeut oder die KlientIn zwar soweit gesund, um an einer Therapiesitzung teilzunehmen, aber aufgrund von Husten, Schnupfen oder Niessen dennoch ansteckend. In dem Fall wird die Sitzung per Zoom statt vor Ort durchgeführt. Sowohl der Therapeut als auch die KlientInnen sind bemüht, rechtzeitig zu informieren. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme sollte über meine Handynummer 078 716 71 43 erfolgen. Gut begründete Ausnahmen sind in Absprache mit mir durchaus möglich.

Rechnungsstellung / Mahnung

Für Selbstzahler gilt: Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung geschuldet. 20 Tage nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine erste Mahnung, diese ist kostenlos. Danach erfolgt alle 14 Tage eine kostenpflichtige Mahnung. Die erste kostenpflichtige Mahnung wird mit 10.- verrechnet, die weiteren jeweils mit 20.-

Für KlientInnen, die über die Grundversicherung abrechen gilt: Die Mahnung und die Betreibung erfolgt gemäss den Fristen der Aerztekasse und wird von dieser durchgeführt.

Mögliche Pauschale bei Beendigung der Therapie unmittelbar nach dem Erstgespräch

Ein Erstgespräch bringt immer viel administrativen Aufwand mit sich, manchmal mehr, manchmal weniger. Das ist auch in Ordnung. Ich behalte mir allerdings vor, wenn der administrative Aufwand um das Erstgespräch herum aussergewöhnlich hoch war (z.B. mehrere Telefongespräche, Mails, Terminverschiebungen) und zudem die Therapie nach einem oder zwei Gesprächen beendet wurde, dass ich eine zusätzliche Pauschale für meinen Aufwand in Rechnung stelle (50.- bis 200.-). Diese zusätzliche Aufwandpauschale kann nicht bei der Krankenkasse abgerechnet werden.

Saubere Beendigung der Therapie

Sie können natürlich jederzeit die Therapie beenden. Ich wünsche, dass dies auf eine saubere Art und Weise passiert. Grundsätzlich gilt, dass die Beendigung einer Einzeltherapie spätestens zu Beginn der letzten Einzelsitzung angekündigt wird, eine Paartherapie spätestens zu Beginn der letzten Paarsitzung. Ein Paartherapie kann nur dann respektvoll beendet werden, wenn alle drei Beteiligte anwesend sind, also das Paar und der Therapeut. Ausnahmen von dieser Regel (z.B. dass eine nachvollziehbare Begründung schriftlich kommuniziert wird) werden nur dann angenommen, wenn sie mit mir abgesprochen werden und ich damit einverstanden bin.

Was ich nicht mag ist, wenn eine Sitzung abgemeldet wird und man sich danach einfach nicht mehr meldet oder sogar auf Nachfragen nicht antwortet. Oder dass die Therapie ohne Begründung abgebrochen wird. Es ist eine Frage des Respekts gegenüber meiner Arbeit und gegenüber meiner Person.

Wer sich nicht an diese Regelung hält, dem werden diejenigen Sitzungen zum vollen Tarif verrechnet, die in den 14 Tagen, die dem Therapieabbruch folgen, noch abgemacht sind. Also Einzelsitzungen mit 200.-, Paarsitzungen mit 240.-. Diese Sitzungen können der Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden.

Eigentlich möchte ich nicht so detaillierte Konditionen aufstellen, habe es aber aus entsprechenden unguten Erfahrungen dennoch getan. Mit mir kann man aber reden, bei guten Begründungen bin ich gerne bereit, Ausnahmen zu machen.